Das ist nichts anderes als ein glasklarer Justizskandal. Erstens ist es wahrscheinlich sowieso zweifelhaft, ob dieser völlig unbedeutende politische Beamte Frank-Thomas Hett tatsächlich der Dienst-Vorgesetzte von Epping ist und zweitens ist so eine formlose Email, In der noch nicht einmal der Name von Epping auftaucht, als Strafantrag garantiert unwirksam. Es geht aus dieser Email auch überhaupt kein Verfolgungswille hervor. Es ist letztendlich nur eine völlig allgemein gehaltene Bitte um Überprüfung, aber das juristische Establishment von Hannover hat mich halt auf dem Kieker und versucht mich mit aller Macht und gegen geltendes Recht zu kriminalisieren, offensichtlich auf Anweisung ihrer politischen Kontrolleure.
Aber falls in diesem Land so eine formlose Email, aus der noch nicht einmal der Absender klar ersichtlich ist, tatsächlich als Strafantrag gelten sollte, dann können wir den Laden hier wirklich zumachen. Dann sollten unsere Politiker auch nicht mehr mit den Fingern auf Erdogan oder Putin zeigen. Dann wäre nämlich unser Rechtssystem um keinen Deut besser.
Dass so eine Email völlig unzureichend für einen Strafantrag ist, war übrigens zu Anfang auch die Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hannover selber und auch der Kriminal-Polizei. Diese Email wurde nämlich zuerst von Herrn Hett an die damalige kommissarische Leiterin der Staatsanwaltschaft Hannover Christiane Hölscher versandt. Diese Dame sah dieses Schreiben natürlich nicht als gültigen Strafantrag an und leitete die Email umgehend zur Bearbeitung an ihre Kollegin Beatrix Schneider weiter, die offensichtlich die gleiche juristische Auffassung vertrat und daher diese Email für weitere Ermittlungen an eine Kommissarin Müller von der Kriminalfachinspektion 4.2. (politische Straftaten !!) übermittelte.
Das wäre natürlich alles nicht nötig gewesen, wenn diese Email schon einen ausreichenden Strafantrag dargestellt hätte.
Müller schrieb dann Epping an und fragte ihn ausdrücklich, ob er denn einen Strafantrag stellen wolle, offensichtlich natürlich nur deshalb, weil Kommissarin Müller so eine Email ebenfalls nicht für ausreichend für einen Strafantrag erachtete. Epping entschloss sich, diesen Strafantrag zu stellen und sendete den beigefügten Strafantrag handsschriftlich unterschrieben zurück, obgleich der Vorfall, also die angeblichen Beleidigungen schon länger als 3 Monate zurücklagen und man einen Strafantrag in Deutschland innerhalb von 3 Monaten stellen muss. Und mehr als 3 Monate lang hatte Epping offensichtlich kein Interesse gehabt, einen Strafantrag zu stellen, obgleich er - wie er später zugab - sehr wohl Kenntnis von dieser angeblich beleidigenden Email genommen hatte und zwar am gleichen Tag meines Absendens dieser Email und das war mehr als 3 Monate zuvor.
Was sagt uns das?
Der eminente Rechts-Professor und Universitäts-Präsident Volker Epping, dieser hoch angesehene Grundgesetz-Experte, der an der Leibniz Universität Hannover immer noch den Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europa-Recht innehat, kennt offenbar die deutschen Gesetze nicht oder er hat einfach nur versucht, mich mit unwahren Aussagen vorsätzlich zu kriminalisieren, was im Übrigen den Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.
Und so einen juristisch ignoranten und/oder moralisch absolut fragwürdigen Mann wie
Volker Epping soll ich nicht als Möchte-Gern-Juristen und Unrechts-Professor
bezeichnen dürfen ??.......
Ihr macht ja Witze. Durch sein Verhalten in diesem Verfahren hat Epping nämlich eindrucksvoll bestätigt, dass diese Bezeichnungen von mir keine Beleidigungen, sondern scharfsinnige und absolut zutreffende Charakter-Analysen und Beschreibungen seiner Person waren beziehungsweise immer noch sind.
Wir reden übrigens über den gleichen Mann, der
1.)
vor knapp 3 Jahren ein völlig rechtswidriges 6-monatiges Hausverbot gegen mich für alle öffentlichen Bibliotheken der LUH toleriert hat und damit politisch zu verantworten hatte. Meine Klage dagegen und damit gegen Epping als Vertreter der LUH liegt übrigens immer noch beim VG Hannover und wird dort vom zuständigen Richter Detlev Heidmann systematisch verschleppt, noch so eine Marionette der politischen Klasse von Hannover.
2.)
die Blockierung meiner beiden Haupt-Email-Adressen durch den zentralen Server
der LUH toleriert und damit politisch zu verantworten hat. Jede Anfrage von mir an eine
Email Adresse mit 'uni-Hannover.de' zum Beispiel 'Auskunft' oder 'Info' kommt
postwendend zurück.
Meine Klage dagegen und gegen Epping als Vertreter der LUH liegt immer noch beim
VG Hannover und wird dort vom zuständigen Richter Detlev Heidmann
systematisch verschleppt.
Es ist halt immer das gleiche in Hannover. Wenn man Recht hat, aber die Obrigkeit einem kein Recht geben will, dann werden die entsprechenden Verfahren systematisch verschleppt und in die Länge gezogen und dann werden halt auch die entsprechenden Richter auf einen angesetzt.
3.)
der mit verantwortlich dafür ist, dass dem skrupellosen Menschen-Ausbeuter
und Drücker-König von Hannover Carsten Maschmeyer von der
Leibniz Universität Hannover ein Ehrensenatoren-Titel verliehen
beziehungsweise richtiger formuliert verkauft worden ist.
Maschmeyer hat von 2010 bis 2015 die Leibniz-Professur an der LUH mit
insgesamt 1 Million Euro gesponsert und hat deshalb schon 2010 diesen
Ehrensenatoren-Titel vom Senat der LUH verliehen bekommen und
zwar genau zu dem Zeitpunkt als Epping in genau
diesem Senat Mitglied war.
Und damit hat so ein dubioser Typ wie Carsten Maschmeyer, der niemals in seinem Leben
irgendetwas Akademisches geleistet hat, Anwesenheits -, Informations - und
Rederecht in den Sitzungen des Senats.
Danke dafür, Herr Professor Dr. Dr. Dr. Dr. Epping !!
Gleich und Gleich gesellt sich offensichtlich gern.